Compliance | yuny by PAIDI
Digitales Hinweisgebersystem
Meldestelle: Deutsche Gütegemeinschaft Möbel Service GmbH
Verantwortliche Person: Rechtsanwalt Jochen Winning
E-Mail: hinweisgeberschutzgesetz@dgm-moebel.de
Telefon: +49 (0) 911 9509998-40
Persönlicher Kontakt: Friedrichstraße 13-15, 90762 FürthLieferkettensorgfaltspflichtgesetz
Unsere Verantwortung bezüglich unserer Lieferketten
Die PAIDI Holding und alle mit ihr verbundenen Unternehmen (nachfolgend gemeinsam PAIDI Gruppe) sind im Bereich der Möbelherstellung und des Möbelvertriebs tätig. Als mittelständische Unternehmensgruppe unterliegt die PAIDI Gruppe nicht den gesetzlichen Verpflichtungen des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG). Als nachhaltig und international agierende Unternehmensgruppe mit weltweiten Partnern entlang der Lieferkette ist sich die PAIDI Gruppe jedoch ihrer besonderen Verantwortung gegenüber Menschen und Umwelt bewusst. Daher orientieren wir uns in unseren Lieferantenbeziehungen freiwillig an den Anforderungen und Grundsätzen des LkSG. Sowohl die auf diesen Seiten veröffentlichte Grundsatzerklärungals auch der Lieferantenkodex werden kontinuierlich überprüft und an neue Erkenntnisse sowie die Ergebnisse von Risikoanalysen im eigenen Geschäftsbereich der PAIDI Gruppe und entlang der Lieferketten angepasst.
Abweichende oder neu identifizierte prioritäre Risiken werden bei zukünftigen Aktualisierungen der Grundsatzerklärung und des Lieferantenkodex berücksichtigt. Die Geschäftsführung der PAIDI Holding Hafenlohr im August 2026EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Bestätigung der Konformität mit der EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle – Pflichten zum 12. August 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, als Erzeuger bzw. Hersteller im Sinne des Art. 3 der Verordnung (EU) 2025/40 (PPWR) bestätigen wir Ihnen hiermit für die von uns in Verkehr gebrachten verpackten Möbelprodukte und die dabei verwendeten Verpackungen (Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen):- Die Verpackungen entsprechen den zum 12. August 2026 geltenden Anforderungen der Art. 5 bis 12 PPWR, soweit diese zu diesem Zeitpunkt anwendbar sind; insbesondere werden die Grenzwerte für besorgniserregende Stoffe eingehalten.
- Für jede Verpackungsart wurde die Konformitätsbewertung nach Art. 38 PPWR in Verbindung mit Anhang VII durchgeführt; die zugehörige technische Dokumentation liegt vor und wird fortlaufend aktuell gehalten.
- Für jede Verpackungsart liegt eine EU-Konformitätserklärung nach Art. 39 PPWR
- Die Kennzeichnungspflichten zur Rückverfolgbarkeit (Art. 12, 13, 15 Abs. 5 PPWR) sind umgesetzt: Unsere Verpackungen tragen ein Identifikationsmerkmal (Material-, Chargen- bzw. Typennummer) sowie Name und Anschrift des Erzeugers – als Aufdruck, Etikett oder in den Begleitunterlagen.
- Die Konformitätserklärungen und die technische Dokumentation werden entsprechend Art. 39 PPWR aufbewahrt (Einwegverpackungen: 5 Jahre; wiederverwendbare Verpackungen: 10 Jahre).
E-Mail: kaufmann@paidi.de
Tel. 09391 501 169
Grundsatzerklärung
Grundsatzerklärung der Paidi Holding GmbH
PRÄAMBEL
Die Grundsatzerklärung der Paidi Holding GmbH und aller mit ihr verbundenen Unternehmen (im Folgenden Paidi-Gruppe) dient dazu, unsere freiwillige Verpflichtung zur sozialen und ökologischen Verantwortung in unseren internationalen Lieferketten zu unterstreichen. Die zunehmende Integration der Paidi-Gruppe in globale Beschaffungs- und Absatzmärkte bietet Chancen und Herausforderungen zugleich: Neue Märkte werden erschlossen und so Arbeitsplätze und Wohlstand geschaffen. Gleichzeitig entstehen aber auch Risiken durch Intransparenz und die möglicherweise mangelhafte Durchsetzung von international anerkannten Menschenrechten und Umweltstandards in den Lieferketten. Diese Erklärung bildet die Grundlage für Strategien und konkrete Maßnahmen, Risiken in unseren internationalen Lieferketten zu minimieren, ökologisch und sozial nachhaltige Praktiken zu fördern sowie das Vertrauen unserer Stakeholder – allen voran unserer Kunden – in uns zu stärken. Wir stehen zu dieser Verantwortung als Unternehmen und sorgen dafür, dass auch unsere Zulieferer menschen- und umweltrechtliche Sorgfaltspflichten in angemessenem Umfang beachten.UNTERNEHMENSPROFIL
Die Unternehmen der Paidi-Gruppe sind im Wesentlichen im Bereich Entwicklung, Herstellung und Vertrieb von Möbeln tätig. Die Paidi-Gruppe ist ein Tochterunternehmen der Welle Holding AG + Co. KG mit Sitz in Paderborn, Wollmarktstr. 121, eingetragen in das Handelsregister des Amtsgerichts Paderborn (HRA 2446). Weiterführende Informationen zu den Beteiligungsunternehmen können dem jeweils aktuellen Konzernabschluss der Welle Holding AG +. Co. KG entnommen werden.VORGEHENSWEISE
Die Paidi-Gruppe hat ein Risikomanagement nach dem Konzept des Verbands der deutschen Möbelindustrie und der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel eingerichtet, um Risiken bzgl. geltender Menschenrechte und Umweltstandards im eigenen Geschäftsbereich und im Bereich ihrer Zulieferer erkennen und beurteilen zu können. Auf Basis der Risikobeurteilung ergreift die Paidi-Gruppe angemessene Maßnahmen, um menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei ihren unmittelbaren Zulieferern vorzubeugen bzw. solche Risiken zu minimieren. Die Paidi-Gruppe setzt unter anderem die folgenden Maßnahmen um:RISIKOANALYSE
Die der Paidi-Gruppe zugehörigen Unternehmen nehmen eine jährliche und anlassbezogene Risikoanalyse der eigenen Geschäftsbereiche vor. Diese Risikoanalyse ist ein integrierter, systematischer und jährlich überprüfter Prozess, der die Identifizierung, Analyse und Bewertung von Risiken sowie deren Priorisierung umfasst. Die der Paidi-Gruppe zugehörigen Unternehmen haben einen klaren Ansatz entwickelt, um die Herausforderungen ihrer Lieferketten anzugehen. Die Vorgehensweise ist im Detail wie folgt:- Risikoidentifikation: Der übergeordnete Ansatz zur Risikoidentifikation basiert auf einer systematischen Datenerfassung und -verarbeitung, die darauf abzielt, Menschenrechts- und Umweltrisiken zu ermitteln.
- Risikoanalyse und -bewertung: Nach der Identifikation werden die Daten ausgewertet und gewichtet. Die Unternehmen verwenden dabei die gesetzlich vorgegebenen Kriterien für Angemessenheit, Schwere und Eintrittswahrscheinlichkeit sowie die oben erwähnte Einschätzung der Experten. Das Ergebnis dieser Analyse liefert Erkenntnisse über die mögliche Risikoexposition. Sollten sich bei dieser übergeordneten Einschätzung Risiken zeigen, führen die Unternehmen eine detaillierte Analyse dieser Risiken durch. Durch den Einsatz von Kontrollmaßnahmen wie beispielsweise Fragebögen oder Audits bemühen sich die Unternehmen, die Risikoexposition zu präzisieren und tatsächliche negative Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt zu identifizieren. Dadurch können die Unternehmen angemessene Maßnahmen zur Risikominderung ergreifen.
- Priorisierung der Risiken: Die Priorisierung der Risiken erfolgt anhand ihrer Ausprägung und der eigenen Verantwortung der Unternehmen der Paidi-Gruppe. Die Bewertung basiert auf Einflussvermögen und Verursachungsbeitrag.
FESTSTELLUNG VON VERLETZUNGEN / ABHILFEMASSNAHMEN
Werden im Rahmen des Risikomanagements Verletzungen der menschenrechtlichen oder umweltbezogenen Grundwerte festgestellt, verpflichten sich die Unternehmen der Paidi- Gruppe individuelle Maßnahmen zu definieren und umzusetzen, die zu einer Beendigung oder Minimierung der Verletzungen führen – ggf. auch gemeinsam mit dem unmittelbaren oder anlassbezogen auch mit dem mittelbaren Zulieferer.PRIORITÄRE MENSCHENRECHTLICHE UND UMWELTBEZOGENE RISIKEN
An die Unternehmen der Paidi-Gruppe werden vielfältige menschenrechtsbezogene und umweltbezogene Erwartungen herangetragen, die sowohl von ihnen selbst als auch von ihren unmittelbaren Zulieferern erfüllt werden sollen. Dazu gehören insbesondere:- das Zahlen der Tätigkeit angemessener und den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechender Löhne
- das Vorhandensein von Arbeitsbedingungen, die den örtlichen gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitszeit entsprechen
- das Verhindern jeglicher Form von Ausbeutung, Zwangsarbeit, Sklavenarbeit, Kinderarbeit, Menschenhandel, Folter, widerrechtlichem Entzug von Land
- das Handeln nach den Grundsätzen der Gleichberechtigung, unabhängig von Geschlecht, Abstammung, Rasse, Sprache, Heimat und Herkunft, Religion, politischer Anschauungen oder Behinderung
- die Beachtung der Koalitionsfreiheit
- Schutz der Umwelt vor schädlichen Boden-, Gewässer- und Luftverunreinigungen
- Vermeidung schädlicher Lärmemissionen und eines übermäßigen Wasserverbrauchs, z.B. durch eine den lokalen Vorschriften entsprechende Abfallentsorgung und eine effiziente Nutzung von Energie und sonstigen Ressourcen
- die Beachtung des Verbotes der Ausfuhr und der Einfuhr gefährlicher Abfälle
und weitere Aspekte, die eine nachhaltige, soziale und umweltbewusste Entwicklung der Gesellschaft befördern.
FESTLEGUNG DER MENSCHENRECHTSBEZOGENEN UND UMWELTBEZOGENEN ERWARTUNGEN AN BESCHÄFTIGTE
Alle Beschäftigten der Unternehmen der Paidi-Gruppe sind angehalten, die Sorgfaltspflichten, zu denen sich die Paidi-Gruppe bekennt, zu befolgen und umzusetzen.FESTLEGUNG DER MENSCHENRECHTSBEZOGENEN UND UMWELTBEZOGENEN ERWARTUNGEN AN ZULIEFERER
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie sich ebenfalls zur Achtung der Menschenrechte bekennen, sich zur Einrichtung angemessener Sorgfaltsprozesse verpflichten und diese Erwartungshaltung an ihre eigenen Lieferanten weitergeben.ERKLÄRUNG DER GESCHÄFTSFÜHRUNG
Diese Grundsatzerklärung wird regelmäßig und anlassbezogen den notwendigen und angemessenen Anforderungen angepasst.FRAGEN UND KONTAKT
Für Fragen zu dieser Grundsatzerklärung oder zu anderen menschenrechts- oder umweltrechtsbezogenen Themen wenden Sie sich bitte an: Klaus Kaufmann
c/o PAIDI Möbel GmbH
Hauptstraße 87
97840 Hafenlohr
kaufmann@paidi.de Hafenlohr, den 26. Februar 2026 Grundsatzerklärung PDF